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Leistungszulage ohne Rechtsanspruch
Die Gewährung einer monatlichen Leistungszusage ist - natürlich - rechtens, nicht aber die Einschränkung, wonach diese monatliche Leistungszusage eine lediglich freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein soll. Eine solche Einschränkung würde das Vertrauen des Arbeitnehmers auf Zahlung der versprochenen monatlichen Leistungszulage unangemessen beeinträchtigen. Dann muss er auch einen Rechtsanspruch hierauf besitzen. (Bundesarbeitgericht (BAG), Az. 5 AZR 627/06)
Eingestellt am 06.11.2007 von RAin Claudia D. Eigenbrod
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