Bei Rotlicht blitzt es zweimal

Im Gegensatz zur Geschwindigkeitsmessung, bei der es in der Regel nur einmal „blitzt“, werden beim Überfahren einer kameraüberwachten Ampel in Deutschland zwei Fotos gemacht. Hinter der Haltelinie sind zwei Kontaktschleifen in den Fahrbahnbelag eingelassen, die einen gewissen Abstand voneinander haben. Beim Überfahren jeder dieser beiden Kontaktschleifen wird ein Foto ausgelöst. Grund ist, daß die Behörden nur auf diese Weise unterscheiden können, ob ein Rotlichtverstoß – also ein Hineinfahren in den durch die rote Ampel geschützten Bereich – oder nur ein „Mißachten der Haltlinie mit Gefährdung Anderer“ vorliegt. Wer kurz nach der Haltlinie anhält, ohne allzu weit in den Kreuzungsbereich einzufahren, hat daher unter Umständen eine Chance, jedenfalls ein Fahrverbot zu vermeiden, denn dieses kommt nur bei einem Rotlichtverstoß in Betracht, nicht bei einer „bloßen“ Haltlinienmißachtung.
Die Behörden nutzen diesen Umstand aber darüber hinaus als weitere Erkenntnisquelle. Dadurch, daß der Abstand zwischen den beiden Kontaktschleifen bekannt ist, und daß von der Rotlichtkamera die Zeit gemessen wird, die für das Durchfahren dieses Abstandes benötigt wird, kann die Geschwindigkeit berechnet werden, die das bei „Rot“ einfahrende Fahrzeug innehatte. Unter Umständen muß ein Verkehrsteilnehmer also neben der Rotlicht-Sanktion auch mit einer Geldbuße wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechnen.

Eingestellt am 07.11.2008 von RA Helmut Andres
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