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Erhöhung der Bußgeld-Sätze ab 01.02.2009
Erhöht wurden die Regelbußen für
- Geschwindigkeitsverstöße
- Vorfahrtsverletzungen
- Rotlichtverstöße
- Verstöße beim Abbiegen
- falsche Straßenbenutzung
- Abstandverstöße
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Zuwiderhandlungen, die zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen
- Zuwiderhandlungen mit wirtschaftlichem Vorteil (beispielsweise für Überladungen oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot)
Erstmals ausdrücklich geregelt werden auch Regel-Geldbußen für den Fall der vorsätzlichen Tatbegehung. Demnach ist die Geldbuße zu verdoppeln, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde. Bislang stand der Grad der Erhöhung im Ermessen der Bußgeldbehörde.
Regelfälle, die nur vorsätzlich begangen werden können, sind beispielsweise
- das Überqueren von Bahnübergängen trotz geschlossener Schranke
- die Teilnahme an illegalen Kfz-Rennen
- das Nichtaushändigen von Fahrzeugpapieren
Tatbestandskatalog auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes
Eingestellt am 04.02.2009 von RA Helmut Andres
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