<< Herabsetzung und zeitliche Befristung... ungsunterhaltsanspruchs |
„Ich heirate zum zweiten Mal" – Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 - Unterhaltsänderung 2010 möglich
Nach früherer Rechtslage (bis 31.12.2007) war die „zweite“ Ehefrau grundsätzlich nachrangig. Das galt unabhängig davon, ob gemeinsame Kinder aus der neuen Verbindung hervorgegangen sind oder die neue Ehe kinderlos blieb. Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau genoß stets Vorrang. Die zweite Ehe musste so die „wirtschaftliche Hypothek der ersten Ehe“ früher voll tragen.
Dies schränkte die Rollenverteilung in der neuen Ehe häufig ein: die „Hausfrauenehe“ in zweiter Ehe war oft nicht möglich, da die neue Ehefrau berufstätig bleiben musste, um den finanziellen Bedarf der neuen Familie abzudecken; ein Kinderwunsch in zweiter Ehe blieb durch die bestehende Unterhaltsverpflichtung vorbelastet.
Nach aktueller Rechtslage seit 01.01.2008 hat sich dies zu Gunsten der neuen Ehe geändert.
- Geschiedene Ehefrau und neue Ehefrau sind nach dem Gesetz gleichrangig;
- Unterhaltsansprüche bestehen nebeneinander.
die Bedarfsermittlung erfolgt durch Dreiteilung der vorhandenen/fiktiven Gesamteinkünfte;
- Splittingvorteil der neuen Ehe wird bei Berechnung berücksichtigt;
- der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau beurteilt sich nach gleichen Grundsätzen, wie derjenige der geschiedenen Ehefrau. Die Rollenverteilung / „Lebensplanung“ in der zweiten Ehe ist allerdings nicht maßgeblich;
- der Bedarf der geschiedenen Ehefrau ist durch ihren hypothetischen Bedarf ohne Berücksichtigung Wiederverheiratung des Pflichtigen begrenzt (Vergleichsberechnung).
- die Grenze der Herabsetzung des Bedarfs ist derjenige Bedarf, den der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe hätte.
Die aktuelle Rechtslage ermöglicht die Abänderung bestehender Entscheidungen. Die Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen ermöglicht die Unterhaltsabänderung auch im Jahr 2010.
Anwaltliche Beratung sowohl des unterhaltsverpflichteten Teils wie auch des Berechtigten ist notwendig und dringend anzuraten. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihr Rechtsproblem zu lösen!
Eingestellt am 22.01.2010 von RA Harald Andres
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.