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Rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen zulässig
Die Verfassungsbeschwerde, die gegen die rückwirkende Besteuerung von Wohnmobilen eingelegt worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.10.2010 (Aktenzeichen 1 BvR 1993/10) nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit haben Einsprüche, die gegen entsprechende Steuerbescheide erhoben wurden, keine Erfolgsaussicht.
Damit haben Einsprüche, die gegen entsprechende Steuerbescheide erhoben wurden, keine Erfolgsaussicht.
Eingestellt am 25.11.2010 von RA Harald Andres
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