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Ungültigkeit alter Verkehrszeichen?
Auch veraltete Verkehrsschilder sind gültig. Das hat das Bundesverkehrsministerium klargestellt. Bis zur Klarstellung war fraglich, ob „alte“ Verkehrsschilder, die sich teilweise nur in kleinen Details von den „neuen“ Schildern unterscheiden, Gültigkeit entfalten oder nicht. Hintergrund war eine in der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1992 enthaltene Übergangsregelung. In § 53 der Straßenverkehrsordnung (StVO) war in Abs. 9 bestimmt, daß „alte“ Schilder weiter Gültigkeit haben. Diese Übergangsregelung hat der Gesetzgeber durch die „46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (46. StVRÄndV) gestrichen.
Diese - offenbar in gesetzgeberischem Übereifer geschehene - Streichung hat das Bundesverkehrsministerium für ungültig erklärt, indem es einen grundlegenden Fehler des Gesetzes – Verstoß gegen das Zitiergebot - aufdeckte.
Eingestellt am 14.04.2010 von RA Harald Andres
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